Abgeschickt von Michael Bartsch am 07 Juli, 2002 um 16:33:52:
Antwort auf: Wieder hat ein Neuling Fragen... von Christoph am 06 Juli, 2002 um 20:54:29:
Hey,
Du schreibst, Du hättest den Wagen mit frischem TÜV von einem Oldtimerhändler. Seriös ?
Lass mal eine Bestandsaufnahme der Mängel machen (Z.B. Marcus), ggf kann man mit dem Verkäufer noch mal in Verbindung treten (Nachbesserung/Gewährleistung), meines Wissens gelten die neuen Bestimmungen auch für Gebrauchtwagen. Im ersten 1/2 Jahr muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel beim Verkauf noch nicht da waren.
Lass Dich mal fachkundig beraten, vielleicht kannst Du einen Teil der anstehenden Kosten (Teile oder des Arbeitslohnes) ja mit dem Verkäufer teilen.
Vielleicht weiss hier ja jemand Kompetenteres.
Sonniges Wetter und freie Strassen
Michael